Der Bundestag hat am 25. März 2026 in erster Lesung einen Gesetzentwurf[1] der Bundesregierung zur – unter anderem – Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht beraten.
Notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen können für bestimmte Maßnahmen im Gesellschaftsrecht im Wege der Videokommunikation erfolgen (notarielle Online-Verfahren). Der Bundesregierung erscheint aufgrund einer Evaluation der notariellen Online-Verfahren eine Ausweitung der notariellen Online-Verfahren auf weitere beurkundungspflichtige Gegenstände des Gesellschaftsrechts zweckmäßig, soweit diese nach ihrer Struktur den für die Online-Verfahren besonders geeigneten Maßnahmen (Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Registeranmeldungen) entsprechen.
Die geplante Ausweitung der notariellen Online-Verfahren soll sich auf Anmeldungen zur Eintragung in das Stiftungsregister, auf Gründungen von Aktiengesellschaften sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien, auf Beschlüsse der Gründer zur Bestellung des ersten Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers für das erste Voll- und Rumpfgeschäftsjahr sowie auf Vollmachten zur Anmeldung beim Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister beziehen. Zudem sollen Vollmachten zur Stimmabgabe in GmbH-Gesellschafterversammlungen sowie Vollmachten zur Abgabe der Erklärung zur Übernahme eines Geschäftsanteils einer GmbH erfasst werden.
In der Praxis dürfte dies zu einem Bedeutungsgewinn digitaler Notarprozesse und schnelleren und flexiblere Verfahren in weiteren Bereichen des Gesellschaftsrechts führen. Der Gesetzesentwurf könnte damit dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland sowie die Digitalisierung und Entbürokratisierung im Gesellschaftsrecht weiter auszubauen.
Im Anschluss an die erste Lesung im Parlament wurde die Vorlage in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsausschuss die Federführung übernehmen.
[1] Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung