Welche Rolle kann und sollte KI für den Aufsichtsrat spielen? Der neue Praxisimpuls der Kommission befasst sich mit dieser Frage und betont dabei die strategische Relevanz künstlicher Intelligenz und deren erhebliches Potential zur Unterstützung der Gremienarbeit.
Der im März 2026 veröffentlichte Praxisimpuls der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zum Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Aufsichtsrat aktualisiert die erste Veröffentlichung aus September 2025. Er greift Anregungen aus der Praxis sowie neue technologische und regulatorische Entwicklungen in diesem derzeit besonders intensiv diskutierten Themenfeld auf und führt diese in einer aktualisierten Gesamtdarstellung zusammen.
Strategische Relevanz und Einsatzfelder
Vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Entwicklungsdynamik der Technologie ist die Auseinandersetzung mit KI nach Auffassung der Kommission kein Zukunftsthema mehr, sondern eine aktuelle Frage ordnungsgemäßer und vorausschauender Aufsicht. Der Einsatz von KI könne für den Aufsichtsrat – insbesondere in seiner Rolle als strategischer Sparringspartner des Vorstands – einen echten Mehrwert bieten und zugleich ein wichtiges Signal in das Unternehmen hinein senden.
Konkret kann KI die Gremienarbeit bei der Strukturierung umfangreicher Unterlagen, der Erstellung von Zusammenfassungen und Protokollentwürfen sowie der Analyse komplexer Informationslagen unterstützen. Angesichts stetig wachsender Berichtspflichten und Dokumentationsanforderungen liegt hierin erhebliches Effizienzpotenzial. Die Kommission betrachtet den Einsatz von KI daher als integralen Bestandteil zeitgemäßer Aufsichtsarbeit.
Perspektivisch wirft dies auch haftungsrechtliche Fragen auf: Je leistungsfähiger KI-Systeme werden, desto eher könnte nach Maßgabe der Business Judgement Rule relevant werden, ob ein Aufsichtsrat KI als Teil der verfügbaren Informationsquellen angemessen in seine Entscheidungsfindung einbezogen hat.
Rechtliche und organisatorische Voraussetzungen
Zentrale Voraussetzungen für den KI-Einsatz sind nach dem Praxisimpuls die Beachtung des bestehenden rechtlichen Rahmens, die Einhaltung grundlegender ethischer Standards und – ggf. noch festzulegender – unternehmerischer Leitplanken, bestimmte technische Anforderungen und Schutzmaßnahmen sowie ein DSGVO-konformes, sicheres, vertrauliches und nachvollziehbares Arbeiten der KI-Systeme. Für die Aufsichtsratsarbeit ist dies von besonderer Relevanz, da sensible Sitzungsunterlagen und vertrauliche Unternehmensinformationen nicht unkontrolliert in externe KI-Systeme eingespeist werden dürfen. Der Praxisimpuls betont insoweit auch die Notwendigkeit zur Schaffung klarer interner Regelungen und Governance-Strukturen für den eigenen KI-Einsatz im Aufsichtsratsgremium. Zugleich macht die Kommission deutlich, dass neben Schwächen und Risiken auch die derzeitigen Grenzen der KI zu berücksichtigen sind: Insbesondere könne KI die verantwortungsvolle Abwägung, das kritische Hinterfragen und das ethische Urteilsvermögen der handelnden Aufsichtsratsmitglieder nicht ersetzen.
Auswirkungen auf die Praxis
Der Praxisimpuls enthält konkrete Anregungen für die praktische Umsetzung eines KI-Einsatzes im Aufsichtsrat. Daneben wird die Kompetenzentwicklung innerhalb des Gremiums als zentral angesehen: Der Aufsichtsrat müsse zwar nicht mit KI-Experten besetzt sein; alle Mitglieder sollten jedoch über ein gemeinsames Grundverständnis der Funktionsweise, Möglichkeiten und Grenzen von KI verfügen. Dieses lasse sich schrittweise – etwa durch Schulungen und den Rückgriff auf interne oder externe Expertise – aufbauen.
Vergleichbar mit den Entwicklungen im Bereich ESG dürfte KI-Kompetenz zunehmend Teil eines zeitgemäßen Kompetenzprofils des Aufsichtsrats werden. Ähnlich wie bei der Sachkunde in den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung (§ 100 Abs. 5 AktG) ist absehbar, dass digitale und technologische Expertise künftig verstärkt bei der Besetzung des Aufsichtsrats Berücksichtigung finden wird. Die Auswahl neuer Aufsichtsratsmitglieder dürfte daher künftig vermehrt auch unter dem Gesichtspunkt von KI- und Digitalkompetenz erfolgen.
Veröffentlichungsreihe „Praxis-Impulse“
Mit der Veröffentlichungsreihe „Praxis-Impulse“ gibt die Regierungskommission DCGK in losen Abständen Anregungen zur praktischen Umsetzung von Kodexempfehlungen und -anregungen. Die Impulse sind als ergänzende Handreichungen ohne verbindlichen Charakter zu verstehen; sie zielen nicht darauf ab, Bestandteil des Deutschen Corporate Governance Kodex zu sein oder zu werden. Auch der Praxisimpuls „KI im Aufsichtsrat“ soll in erster Linie das Bewusstsein dafür schärfen, dass die Beschäftigung mit KI den Aufsichtsrat in seiner Kontroll- und Beratungsfunktion unmittelbar betrifft – und dass eine frühzeitige Befassung mit dem Thema zur Steigerung der Qualität und Professionalität der Aufsichtsratsarbeit beiträgt.